Informationen: LRS - Legasthenie

Aus Realschule Gräfenberg

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LEGASTHENIE UND LESE- RECHTSCHREIBSCHWÄCHE

[KM Bek Nr. IV/1a- S 7306/4-4/127 883 (16.11.1999) KMS Nr. IV/1a - S 7306/4 - 4/13 627 (25.02.2000)]

Legasthenie
(LESE- RECHTSCHREIBSTÖRUNG)
Lese- Rechtschreibschwäche
(LRS)
Ursachen:
  • genetisch bedingt
  • heterogenes Merkmal auf den Chromosomen 15 und 6
  • neurobiologische Ursachen
  • Schwierigkeiten sowohl im sprachlichen Bereich wie auch in visuellen Regionen des Gehirns
  • bei durchschnittlicher Intelligenz
  • 10 - 20 % der Jugendlichen in Mitteleuropa sind betroffen
  • vorübergehende legasthenisches Erscheinungsbild, das unterschiedliche Ursachen haben kann, z.B.:
    • Erkrankung
    • seelische Belastung
    • Schulwechsel
  • im Einschulungsalter sind 7 - 10 % aller Schüler betroffen
Erscheinungsbilder:
  • unterschiedliche Kombinationen von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, der Motorik und der sensorischen Integration
  • Wahrnehmungsfehler z.B. Ketreide statt Getreide
  • Silben- und Lautauslassung oder Silben- und Lauthinzufühung z. B. Schetterlinge statt Schmetterlinge
  • Laut- und Buchstabenzuordnung
  • Wortruinen z. B. shabr statt Sprachbuch
  • Reihenfolgefehler z. B. grene statt gerne
  • Regelfehler
  • trotz zahlreicher orthographischer Fehler lesbar und verständlich
Fördermaßnahmen:
  • Therapie: Wahrnehmungsübungen
  • möglichst vor der Einschulung
  • Förderung innerhalb der Schule möglich
  • häuslicher Fleiß
Leistungsfeststellungen,
Leistungsbewertung:
  • Befreiung von schriftlichen Leistungserhebung, die nur der Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen (Diktat).
  • Schüler müssen in allen Fächern bei schriftlichen Leistungsfeststellungen einen Zeitzuschlag bis zur Hälfte der Zeit erhalten.
  • für Deutsch gilt: es entfällt die Bewertung von Lesen und Rechtschreiben
  • MUSS: Hinweis in der Zeugnisbemerkung
  • Es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft die Leistungserhebung an den Schüler anzupassen.
  • Schriftliche Probearbeiten im Rechtschreiben können ohne ziffernmäßige Benotung verbal beurteilt werden.
  • Schüler können in allen Fächern bei schriftlichen Leistungsfeststellungen einen Zeitzuschlag bis zur Hälfte der Zeit erhalten.
  • für Deutsch gilt: Bewertung in Lesen und Rechtschreiben kann zurückhaltend gewichtet werden
  • KANN: Hinweis in der Zeugnisbemerkung
Gutachten:
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychatrie in Zusammenarbeit mit einem Schulpsychologen
  • Schulpsychologe (in Zusammenarbeit mit Beratungslehrer)
Vorrücken / Übertritt: Über das Vorrücken bei nicht anforderungsgemäßen Leistungen in Deutsch und in den Fremdsprachen entscheidet die Schule in pädagogischer Verantwortung.
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